Exegese aus dem Mainzer Reichsfrieden von 1235

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 9, Georg-August-Universität Göttingen (Juristische Fakultät; Lehrstuhl Prof. Dr. Sellert), Veranstaltung: Arbeitsgemeinschaft/ Grundlagenschein, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Einleitung Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um einen Auszug aus der Präambel und den Kapiteln 4 ,5 ,6 und 28 des Mainzer Reichsfriedens Kaiser Friedrichs II. von 1235 aus der Übersetzung des lateinischen Textes Arno Buschmanns, Kaiser und Reich: Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation von Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten, Teil I, 2. Auflage, Baden-Baden 1994, S. 80 ff. Der Mainzer Reichsfrieden war ein Reichsgesetz, also selbst geltendes Recht und ist somit eine unmittelbare Quelle ( siehe Z. 8). [...]

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