Experimentierklauseln für die Energiewende

Experimentierklauseln dienen dazu, den Rechtsrahmen zu 'öffnen', um Neuerungen praktisch erproben zu können. So soll Rechtsetzungswissen zur Weiterentwicklung des Rechts gewonnen werden. Im Energiesektor wurde mit der SINTEG-Verordnung eine solche Klausel geschaffen. In dieser Dissertation geht es darum, welche Lehren aus der SINTEG-Verordnung für künftige Experimentierklauseln gezogen werden können. Dazu wird herausgearbeitet, wie eine 'gute' Experimentierklausel aussehen muss, um die SINTEG-V anschließend daran zu messen. Daraus ergeben sich Lehren für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln. Unter Beachtung der Vorgaben höherrangigen Rechts wird untersucht, wie eine Umsetzung der Lehren erfolgen könnte.