Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß.

Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit vielfältige Möglichkeiten deutscher Gerichte auf, von der Anordnung einer Beweisaufnahme im Ausland, die nur unter Inanspruchnahme der zeitintensiven und kostenträchtigen internationalen Rechtshilfe erfolgen darf, abzusehen und stattdessen auf eine Herbeischaffung der Beweismittel vor das Prozeßgericht hinzuwirken. Nach einer einleitenden Darstellung der internationalen Rechtshilfe im ersten Teil der Arbeit zeigt der Autor im zweiten Teil auf, daß vor dem Hintergrund der bedeutenden prozessualen Grundsätze der Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit vorrangig Beweisbeschaffungsmaßnahmen zu ergreifen sind, zumal es sich dabei auch um die kostengünstigere und zeitsparendere Variante der grenzüberschreitenden Beweiserhebung handelt. Der dritte Teil geht der Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Beweisbeschaffung aus dem Ausland nach. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß völkerrechtliche Schranken weit weniger Bedeutung haben, als in der bisherigen Diskussion angenommen. Insbesondere ist die deutsche Diskussion zu sehr einem Denken in einem überholten Souveränitätsverständnis verpflichtet. Im vierten Teil fächert der Autor die Zulässigkeit extraterritorialer Beweisbeschaffung nach deutschem Prozeßrecht für alle nach der ZPO zugelassenen Beweismittel auf. Die Darstellung lehnt sich dabei stets an zahlreiche Beispielsfälle an und zeigt, daß das deutsche Prozeßrecht mannigfaltige Möglichkeiten bietet, Beweise aus dem Ausland zu beschaffen.