Anliegen des im ersten Halbjahr 2019 gegründeten Instituts für faire Schadensregulierung ist es, auszuloten, was es im Detail bedeutet, dass der Schädiger bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung die im Gesetz vorgesehene Einbuße des Anspruchstellers auszugleichen hat. Die erste Fortbildungsveranstaltung in Berlin (7. und 8.11.2019) setzt sich zum Ziel, alle an der Regulierung von Personenschäden Beteiligten auf den neuesten Stand zu bringen und die Überzeugungskraft der gegenläufigen Argumente zu hinterfragen. Behandelt werden dabei aktuelle Themen wie der zulässige Einsatz darauf spezialisierter Dienstleister durch die Haftpflichtversicherer zur Auswertung von Belegforderungen und Datenerhebungen sowie die Beweislast im Haftpflichtprozess. Zu vier Kerngebieten erfolgt ein Überblick über die Rechtsprechung des letzten halben Jahres.

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