Fahrzeugdaten

Fahrzeuge stecken voller datenverarbeitender Sensoren. Im Falle eines Unfalls besteht zunehmend die Versuchung mit den Unfalldaten der Beweisnot zu begegnen. Möglichkeiten und Grenzen der Datennutzung im Zivilprozess sind Gegenstand der Arbeit. Da die Vorstellung über Art und Ausmaß der verfügbaren Daten für die rechtliche Würdigung unverzichtbar ist, werden zunächst die technischen Gegebenheiten dargestellt. Sodann widmet sich die Autorin der Frage, ob dem Halter ein materieller Auskunftsanspruch bzgl. der Unfalldaten zusteht und bejaht insoweit einen Anspruch aus Art. 15 DS-GVO gegen den Hersteller. Anschließend werden Fragen des Beweisantritts gem. §§ 371 ff. ZPO erörtert, wobei sich die Autorin mit der Grundsatzproblematik des Datenbesitzes befasst und das Bestehen materieller Ansprüche bzgl. der gegnerischen Unfalldaten prüft. Mit Blick auf das Auto der Zukunft und die hohe Zahl von Verkehrsprozessen widmet sich die Arbeit einer aktuellen und praxisbezogenen Fragestellung.