Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren

Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstands- und Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Dass es bei den eingesetzten Messverfahren zu Fehlern kommen kann, ist seit Langem bekannt: Eine falsche Aufstellung des Messgeräts, fehlerhafte Systemtests oder keine vollständige Bilddokumentation des Messbereichs - diese Umstände bei der Bedienung durch die Messbeamten können zu falschen Messergebnissen oder Messwertzuordnungen führen und damit eine erfolgreiche Einspruchsstrategie begründen. Aber auch konstruktions- oder softwarebedingte Fehler verschiedener Gerätetypen sind häufig und können zu einer Verfahrenseinstellung führen. Die 13. Auflage unterstützt Sie unter Berücksichtigung der aktuellsten technischen und rechtlichen Entwicklungen bei der konkreten Mandatsbearbeitung. Dabei ist der Aufbau besonders übersichtlich und damit praxistauglich: Nach einem allgemeinen Einführungsteil folgen Ausführungen zu den jeweiligen Messverfahren. Diese sind unterteilt in allgemeine Erläuterungen und Ausführungen zu den speziellen Messgeräten. Die Ausführungen zu den einzelnen Messgeräten folgen jeweils diesem Aufbau: 1. Informationen zum Gerät 2. Einrichtung der Messstelle 3. Auswertekriterien 4. Technische Fehlermöglichkeiten 5. Rechtliche Bewertung 6. Arbeitshilfen für die Praxis (Checkliste, Mögliche Beweisfragen, Aufstellung der benötigten Daten/Unterlagen für eine technische Begutachtung) So können Sie bei der Mandatsbearbeitung direkt den Abschnitt zum im eigenen Mandat betroffenen Messverfahren/Messgerät aufschlagen und schnell alle relevanten rechtlichen wie auch technischen Ausführungen finden. Einen echten Mehrwert für die konkrete Mandatsabwicklung bieten Ihnen erstmals Arbeitshilfen, die Sie für die Abwicklung benötigen. Im Anhang finden Sie die - zur besseren Übersicht tabellarisch aufbereitet - Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsmessung. Diese dienen als interne Vorgaben zur richtigen Handhabung des Verwaltungsermessens bei der Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen. Verstöße hiergegen können auf der Rechtsfolgenseite z.B. zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.