Fernhaltemaßnahmen.

Die Arbeit befasst sich mit einem Bündel unterschiedlicher polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen der personenbezogenen Gefahrenabwehr (Gefährderansprache, Meldeauflage, Aufenthaltsverbot, pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen), mit denen Personen schon vom Aufsuchen bestimmter Örtlichkeiten abgehalten werden sollen. Ausgerichtet an diesem Ziel werden die Maßnahmen unter dem Begriff Fernhaltemaßnahmen zusammengefasst und im Zusammenhang mit ihrem wohl bedeutsamsten Anwendungsbereich, der Durchführung von Fußballspielen, untersucht. Die Untersuchung ordnet die Maßnahmen in ihren sicherheitsrechtlichen Kontext ein und setzt sich mit ihrer Grundrechtsrelevanz, insbesondere in Bezug auf das Recht auf Freizügigkeit, auseinander. Darüber hinaus werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der einzelnen Maßnahmen analysiert und typische Indizien, die im Rahmen der Gefahrenprognose eine erhöhte Praxisrelevanz aufweisen, dargestellt und hinsichtlich ihrer Belastbarkeit überprüft.

Tobias Friedrich Fleißner studied law at the University of Bonn from 2006 to 2012 and subsequently passed his legal clerkship at the appellate court in Münster. In 2014 he began a doctorate with Prof. Dr. Matthias Bäcker LL.M. and worked for him and his successor, Prof. Dr. Ann-Kathrin Kaufhold, as research assistant at the Institute for Constitutional an Administrative Law of the LMU Munich until 2017. From 2015 to 2016 he also worked as research assistant at the Karlsruhe Institute of Technology. Since 2017 he works as public prosecutor in Munich. From 2018 to 2021 he passed a secondment at the Department of the German Minister of State for Culture and the Media.