Finanzierung - Factoring als Sonderform der Finanzierung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Oberhausen und Mülheim an der Ruhr e.V., Sprache: Deutsch, Abstract: Das Factoringinstitut wurde erstmalig in den USA umgesetzt und ist in der Folge der Zeit nach Deutschland übergewandert. Es steht mit Unternehmen in Geschäftsverbindung, in deren Geschäftsbetrieb laufend Forderungen aus Warenlieferung und/oder Dienstleistungen gegen ihre Abnehmer oder Auftraggeber entstehen. Im Verhältnis zum Factor (das Factoringinstitut) bezeichnet man das Unternehmen als Kunden. Den Abnehmer des Anschlusskunden bezeichnet man häufig als Drittschuldner. Zwischen Factor und Kunde wird bei Beginn der Zusammenarbeit der Factoringvertrag abgeschlossen. Der Factor (Kreditor) erwirbt die Forderung seines Factoringkunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungspreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der tatsächlich bestehenden Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors (Finanzierung, Delkredere1, Debitorenmanagement). Einen Teil des Kaufpreises behält der Factor auf einem Sperrkonto ein, um das Veritätsrisiko2 bis zur endgültigen Zahlung durch den Debitor abzusichern. Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und Dienstleistungssektor in wachsendem Umfang zur Umsatzfinanzierung genutzt wird und zum hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen und Debitorenmanagement dient. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Der Factorkunde informiert seine Abnehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu begleichen ist. Der Factor kauft die Forderungen an und schreibt den Factoringerlös (Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungskonto des Factoringkunden gut. Lediglich 10% bis 15% des Kaufpreises behält der Factor zunächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicherheitsbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fälligkeit gutgeschrieben3 1 Delkredere: Haftung für den Eingang von Forderungen 2 Veritätsrisiko: Risiko der andersartigen Beschaffenheit 3 Dr. Klaus Bette, Das Factoring-Geschäft, Forkel-Verlag, 1971, S.21

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