Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Umsetzungsdefizite

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, Note: 2,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Europäisches und deutsches Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Naturschutz kennt keine Grenzen, diese zwar schon alte aber doch wahre Weisheit kennzeichnet ein Phänomen, welches unbestreitbar ist. Egal ob es sich um Zugvögel handelt die nach Süden fliegen, oder ob es sich um Bären handelt, welche von Österreich nach Deutschland ziehen. Eines haben diese Gegebenheiten alle gemein, dass Naturschutz nicht die Sache eines einzelnen Landes sein kann, sondern vielmehr Aufgabe einer flächendeckenden Kooperation. Aus diesem Grund brachte die Europäische Gemeinschaft im Jahre 1992 eine Richtlinie hervor, welche sich mit dem Naturschutz beschäftigt. Sinn des Ganzen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Gemeint ist die so genannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie . Diese Arbeit beschäftigt sich mit dieser für den Umweltschutz wichtigen Thematik und stellt im Folgenden die wesentlichen Grundzüge dieser Richtlinie dar. Als erstes werde ich die Grundlagen zur FFH-Richtlinie darstellen, wie z.B. den Schutzumfang, das Schutzgebiet Natura 2000 usw. Weiterhin werde ich genauer auf die Richtlinie eingehen, das heißt die systematische Analyse dieses Gesetzesaktes. Als nächstes stelle ich das so genannte Monitoring gemäß Artikel 11 FFH-Richtlinie vor, welches den zentralen Bestandteil im Umgang mit der Richtlinie darstellt, also das Beobachten der einzelnen zu schützenden Arten und die daraus resultierende Verbesserung des Artenbestandes. Des Weiteren erfolgt ein praktischer Exkurs, d.h. ein Beispiel zum Umsetzungsdefizit der FFH-Richtlinie, konkret am Fall der Autobahnwestumgehung der Stadt Halle. Darüber hinaus gehe ich kurz auf die Kritik an der FFH-Richtlinie, seitens einzelner Umweltverbände ein. Abschließend mündet diese Arbeit in eine Zusammenfassung, sowie einer kritischen Beurteilung.