Flussgebietsbewirtschaftung im Bundesstaat

Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf den Ansatz der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung verpflichtet. Im deutschen Bundesstaat fällt die damit geforderte Kooperation zwischen den Ländern allerdings bis heute schwer und es bleibt oft bei unabgestimmten Bewirtschaftungsentscheidungen mit z.T. erheblichen Verlagerungswirkungen im Flussgebiet. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Schadstoffbelastungen in Sedimenten des Hamburger Hafens, die aus dem Oberlauf der Elbe eingetragen werden und die Unterhaltung des Hafens erheblich erschweren. Anhand dieses Beispiels untersuchen die Autoren, wie unter dem Regime der Wasserrahmenrichtlinie mit flussgebietsrelevanten Schadstoffbelastungen umzugehen ist. Es wird aufgezeigt, dass die bisherige Bewirtschaftung den Integrations- und Koordinierungsanforderungen nicht genügt und es werden Vorschläge unterbreitet, wie das geforderte Miteinander von Bund und Ländern effektiver zu gewährleisten wäre.

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