Folterandrohung am Beispiel des Daschner Prozess. Eine ethische Bewertung

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie ist es aus ethischer Perspektive zu beurteilen, wenn in einer konkreten Situation die Folter den Zweck verfolgt, ein Menschenleben zu retten? Mit dieser Frage setzt sich die vorliegende Arbeit auseinander. Dafür wird mit der Entführung des Bankierssohnes Jakob von Metzler im Jahr 2002 ein konkretes Beispiel herangezogen. Ziel der Arbeit ist es, zu einer abschließenden ethischen Bewertung des Falls zu gelangen. Dafür wird dieser, insbesondere die hier im Mittelpunkt stehende Folterandrohung des damaligen stellvertretenden Polizeikommissars Wolfgang Daschner (Fall Daschner), zunächst dargestellt. Darf man, um ein Menschenleben zu retten, Folter androhen oder diese sogar anwenden? Diese Frage wurde vor über 20 Jahren durch die Entführung und Ermordung des damals elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler ausgelöst und spaltete das Land. Bis heute hat sie nichts an ihrer Aktualität verloren. Für ein besseres Verständnis der Arbeit wird anschließend auf den Begriff der Folter eingegangen. Der Fokus der Arbeit liegt sodann auf der konkreten Bewertung des Falls aus utilitaristischer und deontologischer Sicht. Die verschiedenen Handlungsmuster werden dargestellt und daraus alternative Handlungsoptionen, die für Daschner bestanden hätten abgeleitet. Schlussendlich soll die Frage beantwortet werden, aus welcher Perspektive Daschner die Folter als Methode hätte anwenden dürfen und aus welcher er sich moralisch falsch verhalten hat. Das in dieser Arbeit angewendete Handlungsmuster des Utilitarismus beruht auf dem Denken Jeremy Benthams, während sich das deontologische Handlungsmuster am kategorischen Imperativ Immanuel Kants orientiert. Im Schlussteil wird die Diskussion des Falls Daschner in den öffentlichen Medien angeschnitten und untersucht, ob sich die deutsche Bevölkerung eher an einer deontologischen oder utilitaristischen Bewertung orientierte. Abschließend wird das Gerichtsurteil im Fall Daschner betrachtet und ebenfalls unter utilitaristischen und deontologischen Aspekten untersucht.