Forschung an Einwilligungsunfähigen.

Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft stellt sich das Problem eines erhöhten Forschungsbedarfs in Bezug auf Krankheiten, die dazu führen, dass eine Person nicht persönlich einwilligen kann. Die Autorin untersucht die Möglichkeiten der Einbeziehung einwilligungsunfähiger Personen - zu denen im Übrigen auch Kinder und geistig behinderte Menschen zählen - in die medizinische Forschung aus verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob diesen Personen eine Pflicht zur Teilnahme an Versuchen auferlegt werden kann und ob eine stellvertretende Einwilligung Eingriffe legitimieren kann, insbesondere dann, wenn die Forschungsmaßnahmen der einwilligungsunfähigen Person selbst keinen gesundheitlichen Nutzen versprechen. Die Arbeit wurde mit dem »Eimer Heuschmid Mehle«-Preis für herausragende strafrechtliche Dissertationen 2014 ausgezeichnet.

Scarlett Jansen studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Während des Studiums wurde Sie durch das NRW-Stipendienprogramm gefördert. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Hilfskraft sowie Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht bei Prof. Dr. Martin Böse. Die Promotion wurde durch die Individuelle Graduiertenförderung der Universität Bonn unterstützt. Ihre Dissertation wurde mit dem Eimer Heuschmid Mehle-Preis für herausragende strafrechtliche Dissertationen 2014 ausgezeichnet. Seit 2014 absolviert Jansen das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.

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Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht Scarlett Jansen

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