Das auf den 1. Januar 2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) verlangt von den Hochschulen, die Qualität der Forschung periodisch zu überprüfen. Die Evaluation der rechtswissenschaftlichen Forschung muss indessen verschiedene Eigenheiten berücksichtigen. Eine breit angelegte Studie, die auf einer Normenanalyse und auf Einschätzungen verschiedener Stakeholder zu unterschiedlichen Evaluationssituationen sowie auch auf ländervergleichenden Analysen basiert, zeigt die Möglichkeiten und Grenzen bzw. die Chancen und Risiken der Evaluation rechtswissenschaftlicher Forschung auf. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass in der Rechtswissenschaft eine breite Evaluationspraxis besteht. In anderen Disziplinen verwendete Evaluationsverfahren und -kriterien können nicht unbesehen auf die Rechtswissenschaft übertragen werden. Insbesondere gewisse bibliometrische Methoden führen nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen der wissenschaftlichen Qualität rechtswissenschaftlicher Forschung.