Forst- und Jagdrecht im Freistaat Sachsen

Die Novelle des sächsischen Jagdgesetzes im Jahr 2012 gilt noch heute vielerorts als Vorbild für eine zeitgemäße Jagdrechtsreform. Zugleich kann sie als Beispiel für einen gelungenen Ausgleich zwischen Wald und Wild gelten. Auch beim Wolfsmanagement hat Sachsen Neuland betreten, als es den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat. Ergänzt wurde dieser Schritt durch Verordnungen, bzw. Verwaltungsvorschriften zum Management und zur Schadensregulierung bezüglich des Wolfs. Auch im Bereich des Forstrechts hat Sachsen Aufmerksamkeit auf sich gezogen, als noch 2018 durch Gesetz ein Sondervermögen für die Großkalamitäten im Wald geschaffen wurde. Diese Sammlung führt die wichtigsten Vorschriften aus dem sächsischen Forst- und Jagdrecht erstmals in einer kompakten Form zusammen. Sie umfasst Gesetze und Verwaltungsvorschriften aus dem Wald- und Naturschutz-, sowie dem Jagdrecht. Aus aktuellem, forstpolitischem Anlass sind auch Auszüge aus dem Kartellrecht und die LULUCF-VO aufgenommen worden. Auch fünf Jahre nach Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens sind die europäischen Vorgaben zum Klimaschutz in und durch Landnutzung und Forstwirtschaft auch in Sachsen leider immer noch nicht rezipiert. Enthalten sind, vollständig oder in Auszügen: Grundgesetz Bundeswaldgesetz Sächsisches Waldgesetz Errichtungsgesetz Sondervermögen Forst Bundesjagdgesetz Sächsisches Jagdgesetz Sächsische Wolfsmanagement-VO Vorbildlichkeitserlass Verwaltungsjagd Bundesnaturschutzgesetz Sächsisches Naturschutzgesetz Sächsische Ökokonto-VO LULUCF-VO