Fraglicher Grundsatz der Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung nach GoB unter besonderer Berücksichtigung der Thesen von Adler/Düring/Schmaltz

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Mannheim, Veranstaltung: Seminar Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunehmende Spezialisierung in der industriellen Fertigung aufgrund wachsender Komplexität sowie technologisch anspruchsvollerer Fertigungsprozesse, führt zu-nehmend dazu, dass sich Fertigungsbereiche der Bauindustrie, insbesondere der An-lagen- und Maschinenbau, 'zu einem Gesamtanlagengeschäft weiterentwickel[n]' . Langfristige Fertigungsaufträge, die zum Teil über mehrere Geschäftsjahre hinaus abgewickelt werden, sind die Folge dieser Entwicklung. Die Langfristfertigung defi-niert sich als 'ein komplexes auftragsbezogenes Produktionsgeschehen' , wobei die zugrunde liegenden Lieferverträge 'mehrere Abrechnungsperioden betreffen[..]' . Die Langfristigkeit nimmt dabei entscheidenden Einfluss auf die Problematik der Gewinnrealisierung , die in einem 'Spannungsverhältnis' zwischen der Beachtung der Grundsätze des Realisations- und Vorsichtsprinzip sowie 'einer der Generalnorm entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalge-sellschaft' steht. Ursache hierfür ist, dass bei der Langfristfertigung der Zeitraum der Auftragsdurchführung und der der Bilanzierung zugrunde liegende Zeitraum nicht übereinstimmen, was dazu führt, dass Gewinnausweise zu einem Großteil aus Leistungen der Vorjahre resultieren. Nach dem durch Vorsichts- und Realisations-prinzip geprägtem deutschem Bilanzrecht dürfen Gewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie als sicher gelten. Der Grund hierfür liegt im Gläubigerschutzgedanken so-wie der Gewinnermittlungs- bzw. Zahlungsbemessungsfunktion der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als Sinn und Zweck der deutschen GoB, die im Ge-gensatz zu den angelsächsischen Grundsätzen die Informationsfunktion des Jahres-abschlusses als zweitrangig betrachtet. In der Praxis, die zunehmend durch anglo-amerikanische Rechnungslegungsprinzi-pien beeinflusst ist, sowie auch von Teilen des Schrifttums gefordert, ist eine zuneh-mende Durchbrechung der Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung zu erkennen. Dabei dient als Vorbild die sog. 'Percentage-of-Completion'- Methode des IAS 11 , die eine Teil-gewinnrealisierung nach dem Baufortschritt des Projekts vorsieht. Als besonders prominente Vertreter der Forderung nach einer Abweichung von dem geltenden deutschen Bilanzrecht zur Gewinnrealisierung, gelten Hans Adler, Walther Düring und Kurt Schmaltz, die in einem Beitrag Thesen zur Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung verfasst haben. Sie orientieren sich dabei an der 'PoC'-Methode und entwickeln diese im Sinne einer Anpassung der Kriterien zur Teilge-winnrealisierung an das deutsche Handelsrecht fort. Der Grundsatz der Teilgewinnrealisierung in der langfristigen Fertigung gilt als ums-tritten, weshalb sich die Frage stellt, inwieweit ein Paradigmenwechsel weggehend von dem deutschen Gläubigerschutzgedanken und der Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses hin zur Informationsvermittlungsfunktion stattfindet. Zunächst sollen die Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach GoB dargestellt werden, bevor im zweiten Teil auf die Gewinnrealisierungsgrundsätze in der Langfristfertigung eingegangen wird. Im dritten Teil werden schließlich die neun Voraussetzungen zur Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung, die von den Autoren Adler, Düring und Schmaltz gefordert werden, dargestellt und gewürdigt.