Frankens Policey

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und seinen Regionen - die ¿Franconiä präsentiert sich unter einem Brennglas herausgehoben - setzten Institutionen und Kanzleien, Räte und Regierende auf eine in der Antike entworfene, im Mittelalter geborene und in der Frühen Neuzeit ausgereifte Form zur Vermittlung allgemeiner Wertmaßstäbe. Diese Gesetzgebung war - trotz Scheidung in spezielle bis allgemeine, Orte und Personen konkret oder pauschal berührende Materien - vor der Nationenbildung des 19. Jahrhunderts umfassend angelegt. Als ¿gute¿ Policey - im Unterschied zur heutigen Polizei als staatlichem Vollzugsorgan - gliederte sie sich in ¿ordinationes speciales¿ (Kleider- und Luxusordnungen; Kirchen- und Sonntagsschutz; Bier-, Wein- und Branntweingebote; Jagd-, Bau-, Markt-, Wirtshaus-, Gesundheits-, Trauer- oder Ehevorschriften; Glücksspiel- und Lottoverbote usw.), ¿imperiales¿ (Länder- und Reichsordnungen) und ¿provinciales¿ (Gebiets-, Städte-, Markt-, Wald- und Dorfordnungen).

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