Freie Träger der Jugendhilfe

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,3, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Träger die Jugendhilfe werden in öffentliche Träger und freie Träger aufgeteilt. Sie unterscheiden sich in Weltanschauung, Motivation, Konzept, Methoden, Arbeitsweise und in anderen Punkten. Diese Vielfalt ist nützlich damit der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat zu wählen. Gerade in Kindertagesstätten in diese Wahl sehr wichtig, denn die Eltern können für ihre eigene Erziehung die passende Unterstützung suchen bzw. finden. Als Freier Träger der Jugendhilfe kann jede Personengruppe, Initiative, juristische Person angesehen werden, welche auf dem Gebiet der Jugendhilfe durch die eigene Entscheidung und ohne gesetzliche Verpflichtung tätig wird1. Das SGB I und das SGB VIII gibt den freien Trägern ein eigenständiges Recht zum freien Handeln und Entscheidungen treffen. Sie verwalten sich fachlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbst. Sie werden nicht nach dem SGB VIII verpflichtet, sondern handeln nach dem Privatrecht. Das bedeutet, dass sie freie Entscheidung darüber haben ob, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag über die Erbringung einer Leistung abschließen oder eine vertragliche Rechtsbeziehung eingehen. Sie Sind privatrechtlich verfasste Organisationen, welche in privat- gemeinnützige und privatgewerbliche freie Träger unterteilt werden können. Zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehören Jugendverbände, Jugendgruppen und Initiativen der Jugend, Selbsthilfe- und Initiativgruppen, Wohlfahrtsverbände, wenn und soweit sie Jugendhilfe leisten, und Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.3 Zu den wichtigsten und dominierenden freien Trägern in der Praxis gehören der Caritasverband, das Diakonische Werk, die AWO, und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband.