Freier Wettbewerb und Korruption

Inhaltsangabe:Problemstellung: Wirtschaftskriminalität wurde in Deutschland als eigenständiges Forschungsobjekt schon Ende des letzten Jahrhunderts diskutiert und thematisiert. Nach dem ersten Weltkrieg interessierten sich verschiedene Fachbereiche für die Erforschung der Phänomene Kriegswirtschaft, Industriespionage und Kreditbetrug. Eine Integration der breiten Öffentlichkeit entstand 1939 durch den Ansatz von Sutherland, der den Begriff white-collar-crime prägte. Dieser Begriff bezeichnete alle kriminalistischen Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen und einem potentiellen Täter, nicht aber dem eigentlichen Stereotyp eines klassischen Kriminellen, entsprechen. Trotz aller Diskussionen und Forschungen ist und bleibt Wirtschaftskriminalität ein akutes Problem und Bestand unserer Gesellschaft; der kontinuierliche Verfall ethischer Werte und die zunehmende Globalisierung mittels Komplexität der Geschäftsabläufe unterstützen diesen Trend noch zusätzlich. Gerade in heutiger Zeit werden Unternehmen durch wirtschaftkriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter und Dritter immer häufiger tangiert. Dies korreliert mit der Tatsache, dass die Anzahl der gemeldeten und polizeilich verfolgten Straftaten aufgrund höherer Sensibilität und gestiegener Kontrollaktivitäten von Mitarbeitern, unternehmerischer Stabsstellen und Geschäftsführung stark ausgebaut wurden. Bisher ist es den fachwissenschaftlichen Bereichen nicht gelungen, sich auf eine einheitliche Definition der Wirtschaftskriminalität zu einigen. Erste Definitionsansätze stammen aus dem Bereich der Soziologie, die vorhandene gesellschaftliche Faktoren der Täter in den Vordergrund stellen. Seit diesem ersten Versuch einer Definition interpretiert die Literatur den Begriff Wirtschaftskriminalität sehr unterschiedlich, da jeder Autor versucht, bestimmte Merkmale herauszufiltern und zu bewerten, ohne einen übergreifenden Konsens zu finden. Grund hierfür besteht in den eigentlichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität. Sie kann als vielfältig und besonders diffuses und schwer erfassbares Phänomen bezeichnet werden. Daher kann eine einheitliche Definition des Begriffes Wirtschaftskriminalität bis heute nicht abgebildet werden und darf nur als Zusammenfassung von beteiligten Straftaten beschrieben und gleichzeitig als interdisziplinäres Phänomen klassifiziert werden. Unter dem Schlagwort Wirtschaftskriminalität können daher die Straftaten Bestechung, Steuerhinterziehung, [...]