Freiheit und Staatlichkeit bei Kant

Wie verhalten sich Freiheit und Staatlichkeit in Kants Rechtslehre? Und welche Bedeutung kommt hierbei seiner kritischen Moralphilosophie zu?

Hirschs Untersuchung zeigt, dass bei Kant Recht und Staat notwendige Realisationsbedingungen individueller Autonomie sind. Erst als autonome und selbstzweckhafte Personen haben wir Freiheitsrechte, welche wir aber nur im Staat legitim behaupten können. Denn nur unter der Idee von Staatlichkeit als Vereinigung des gesetzgebenden Willens aller kann rechtliche Fremdverpflichtung als Selbstverpflichtung begriffen werden. Staatlichkeit dient damit der Verwirklichung individueller Autonomie und Freiheit. Hierin liegt das Reformideal politischer Herrschaft. Doch Rechtsdurchsetzung gegen den Staat ist unmöglich, sodass aktiver Widerstand nie rechtens, aber mitunter entschuldbar ist.

Damit gelingt es Hirsch erstmals, Kants Rechts- und politische Philosophie ausgehend vom kategorischen Imperativ als integralen Bestandteil seiner kritischen Moralphilosophie auszuweisen. Gleichzeitig lässt sich so erklären, wie Anerkennung individueller Freiheitsrechte, staatlicher Rechtszwang und unbedingte staatsbürgerliche Gehorsamspflicht als Ausdruck des politischen Liberalismus Kants miteinander vereinbar sind.



Philipp-Alexander Hirsch, Georg-August-Universität Göttingen.

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