Fritz Bauer und das Versagen der Justiz

Von der 'Tragödie' der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem 'Spediteur des Todes' 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten. Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer 'Tragödie'? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging? Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965).

Werner Renz, Germanistik- und Philosophie-Studium in Frankfurt a. M., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fritz Bauer Institut in der Abteilung Archiv und Bibliothek, Redakteur der EINSICHT. Bulletin des Fritz Bauer Instituts. Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Frankfurter Auschwitz-Prozesse, Geschichte des Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Zahlreiche Veröffentlichungen.

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Auschwitz vor Gericht Werner Renz

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