Fürsorge im Wirtschaftsboom

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1961 reformierte die traditionelle Fürsorge grundlegend. Nach der Rentenreform von 1957 war es die zweite große sozialpolitische Neuerung der Ära Adenauer. Erstmals garantierte das BSHG einen Rechtsanspruch auf Hilfe und sicherte nicht nur ein Existenzminimum, sondern auch die Mittel für ein Leben, 'das der Würde des Menschen entspricht'. Friederike Föcking untersucht die Entstehung dieses für den bundesdeutschen Sozialstaat grundlegenden Gesetzes von den ersten Reformansätzen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg an. Mit ihrer Darstellung der Entwicklung der Fürsorge in den Westzonen und der jungen Bundesrepublik erschließt die Studie Neuland auf dem Gebiet der Forschung zur Geschichte der Sozialpolitik der Bundesrepublik.

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