Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe

Der Staat befindet sich in dem Dilemma, bei schwindender Leistungsfähigkeit immer stärker gefordert zu werden. Bei dem Versuch, 'schlanker' zu werden, kommt es auf allen Ebenen zu Privatisierungen, wodurch die bislang vernachlässigte Kategorie der Staatsaufgabe in das Blickfeld juristischer Betrachtung rückt. Die funktionale Privatisierung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbereitung und/oder die Durchführung der betroffenen Aufgabe auf Private übertragen wird, während die 'Leitungsverantwortung' beim Staat verbleibt. Die Privaten, die hierbei in die Verwirklichung des Gemeinwohls durch den Staat einbezogen werden, sind Verwaltungshelfer und erbringen einen Teilbeitrag mit funktionalem Bezug zu jener Staatsaufgabe. Sie sind heute mit zunehmender Tendenz als Betreiber, Planer, Finanzierer, Berater oder Sicherheitsdienstleister in beinahe sämtlichen Aufgabenfeldern tätig. Martin Burgi untersucht die zersplitterte Verwaltungswirklichkeit mit einem dogmatischen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen dabei zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen zu den Umständen und der Statthaftigkeit der funktionalen Privatisierung und vor allem zu ihren Konsequenzen. Der Autor entfaltet die Maßstäbe des Öffentlichen Rechts unter veränderten Rahmenbedingungen. Damit schließt er eine in Fachkreisen immer wieder beklagte Lücke in dem Bestreben, das politisch-ökonomische Ziel des 'Zukaufs' privater Handlungsrationalität juristisch zu begleiten, nicht zu hintertreiben.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der LMU München.

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