Gefahrstoffschutz

Das Arbeitsschutz-/Gefahrstoffschutzrecht gilt für Hunderttausende von Betrieben in Deutschland - für kleine, mittlere und große, für Betriebe unterschiedlicher Branchen und unterschiedlicher Betroffenheit. Entsprechend gibt es in diesen vielen Betrieben Personen, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind bzw. vom Arbeitgeber verantwortlich gemacht worden sind. Daneben bestehen noch konkrete betrieblich Rechtspflichten nach Arbeitssicherheitsgesetz, für eine betriebsärztliche Betreuung und für eine Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu sorgen. Auch Sicherheitsbeauftragte spielen betrieblich bei Verwendung von Gefahrstoffen eine Rolle. Zudem existieren in Betrieben viele Betroffene, die nur ein begrenztes Wissen auf dem Gebiet des Arbeits-/Gefahrstoffschutzes haben. Auf Rechtsvorschriften und Regeln wird Bezug genommen, aber sie werden nicht im Detail analysiert. Stattdessen wird via Links der Bezug zu solchen Vorschriften, Regeln, Informationen usw. an den betreffenden Stellen direkt hergestellt, so dass der Leser, wenn er will, tiefer in die Vorschriften, Regeln, Informationen des Staates und der Unfallversicherungsträger einsteigen kann. Weiterführende Links, mit der Option in Einzelpunkte tiefer einzusteigen, werden auch in anderen Zusammenhängen genutzt.