Geistiges Eigentum an Verbrechen

Gibt es geistiges Eigentum an Verbrechen? Darf ein Straftäter die von ihm verübte Tat öffentlichkeitswirksam vermarkten? Zur interessengerechten Auflösung des daraus folgenden Konflikts mit den persönlichkeitsrechtlichen Interessen des Opfers entwickelt die Autorin ein praxisgerechtes Prüfungskonzept für die rechtliche Beurteilung. Neben einer umfangreichen Auswertung der Rechtsprechung zur Vermarktung von Sachverhalten mit Realitätsbezug findet eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Rechtsfolgen einer Verletzung des Opferpersönlichkeitsrechts durch Straftatvermarktungen statt. Die für die deutsche Rechtslage gewonnenen Erkenntnisse werden durch eine rechtsvergleichende Betrachtung des U.S.-amerikanischen Rechts ergänzt. Die Autorin war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht der Technischen Universität Dresden beschäftigt und ist nun im Bereich der Vollzugsleitung einer Justizvollzugsanstalt tätig.