Geldwäscheprävention wird rund um den Globus zu einem immer wichtigeren Thema. In den letzten Jahren wurden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften verschärft, sondern auch der Druck durch die Aufsichtsbehörden erhöht. Mit dem novellierten GwG wird die Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Änderungen sind u.a.: - Senkung der Bargeldschwellenwerte - Identifizierungsverfahren für Vertragspartner - Register zur Geschäftspartneranalyse - Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen - Höhere Sanktionen und PrangervorschriftenDer Kommentar bietet Hilfestellung bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen, verschärften Vorschriften.

Achim Diergarten, RA und Leiter des juristischen Bereichs innerhalb des Unternehmensbereichs Recht der Stadtsparkasse München