Geltungsgrund und Geltungsgrenzen gesellschaftsrechtlicher Geschäftsordnungen

Die Arbeit behandelt die Fragen, ob Geschäftsordnungen (des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung) allein Vereinen vorbehalten sind oder sich auch Personengesellschaften solcher bedienen können, welchen Inhalt sie haben und wem letztlich in der Organisation die Setzungskompetenz zusteht. Ausgehend vom Aktienrecht werden ebenso der e.V., die GmbH, die GbR, die OHG, die KG und insbesondere die eG in den Blick genommen.