Gemeininteressen im Privatrecht

Gemeininteressen, d.h. Interessen, die nicht individuellen Personen zugeordnet werden können, wirken auf die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Privaten ein. Dennoch werden sie als dem Privatrecht fremd wahrgenommen. Johanna Croon-Gestefeld spürt den Gründen nach, weshalb sich diese Vorstellung zu halten vermag. Hierfür nutzt sie Methoden und Einsichten der Diskurstheorie. Im Anschluss zeigt die Analyse auf, wie die Gemeininteressen an Umweltschutz, der Förderung von Infrastruktur und Nichtdiskriminierung im Privatrecht verarbeitet werden.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg; 2009 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Master in Comparative, European and International Laws (EUI, Florenz); 2013 Doctor of Laws (EUI, Florenz); 2015 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2020 Habilitation; derzeit Lehrstuhlvertretung am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie, Universität zu Köln.

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