Gemeinsame Europäische Asylpolitik

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, Johannes Kepler Universität Linz (Gesellschafts- und Sozialpolitik), Sprache: Deutsch, Abstract: Der völkerrechtliche Straftatbestand 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' wurde juristisch erstmals 1946 zur Ahndung von Kriegsverbrechen für die Nürnberger- und Tokioter Prozesse definiert und benutzt. Diese Maßnahme war damals nicht unumstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden konnten, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen wurden. Dieser neue Straftatbestand war auf die Argumentation der Verteidiger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess abgestimmt, die die Position vertraten, dass der Verstoß gegen die Menschenrechte nicht gegen das deutsche Recht verstieß und einer 'Wir können tun, was wir wollen Mentalität' entsprach. Die Schlussfolgerung auch aus Anlehnung an diese Argumentation war, dass Menschen eine letztgültige Garantie ihrer Sicherheit in einem Rechtssystem haben sollten, das den Vorrang gegenüber der nationalen Rechtsordnung dokumentiert. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 verkündet und ist eine Liste individueller Rechte, zu deren Beachtung die Staaten aufgefordert werden. Die Erklärung selbst ist nur eine Empfehlung und somit kein rechtlich bindender Text. Diese Lücke wurde durch zahlreiche internationale Verträge geschlossen, die auf dieser Erklärung beruhen. Der erste und nur für europäische Unterzeichner bindende Vertrag dieser Art ist die Europäische Deklaration der Menschenrechte von 1950.