Gemeinschaftlicher und nationaler Grundrechtsschutz bei der Realisierung transeuropäischer Verkehrsnetze.

Der Autor untersucht die rechtlichen Zusammenhänge zwischen den gemeinschaftlichen und den nationalen Planungskompetenzen im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze. Nachdem durch den Maastrichter Vertrag die Kompetenzen der EU in diesem Bereich konkretisiert worden sind, wird die Reichweite dieser Befugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten für die einzelnen Planungsstufen analysiert. Die Untersuchung erfolgt einerseits vor dem Hintergrund der wachsenden politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der transeuropäischen Netze, die diese im europäischen Kontext einnehmen sollen. Andererseits wird auf die innerdeutsche Diskussion um die Vereinfachung des Planungsrechtes (Investitionsmaßnahmegesetze, Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und Planungsvereinfachungsgesetz) eingegangen. Die Analyse der verschiedenen Rechtstexte ergibt, daß mit den Vorschriften im Kern eine Harmonisierung und Vergemeinschaftung des Verkehrswegeplanungsrechtes im Bereich europäischer Transversalen angelegt ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden anschließend in Verhältnis gesetzt zu dem Grundrechtsschutz in der EU und auf nationaler Ebene. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Maastricht-Urteil den grundsätzlichen Dualismus mit dem Europäischen Gerichtshof bei der Wahrung der Grundrechte bekräftigt hat, wird die unterschiedliche Methodik der beiden Gerichte bei der Wahrung der Grundrechte auf Eigentum und Gesundheit sowie der Verfahrensgrundrechte konkret dargestellt. Abschließend gibt der Autor einen Überblick über die seit längerem geführte Diskussion über die Anerkennung eines Grundrechts auf Mobilität.

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