Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zählt seit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam am 2. Oktober 1997 und seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1999 zu den vertraglich vereinbarten Politikzielen der Europäischen Union. Dadurch entsteht erstmals eine offizielle europäische Steuerungsebene zur Geschlechterfrage, die weitreichende Einflussmöglichkeiten auf nationale Politik eröffnet. Als probates Politikmittel der Durchsetzung von Chancengleichheit sieht die Europäische Union (EU) das Konzept des Gender Mainstreaming in Kombination mit spezifischer Frauenförderung. Der Strukturwandel, der in Europa seit den 80er Jahren in Folge von Globalisierungsprozessen und internationaler Konkurrenz eingesetzt hat, bewirkt verstärkten Druck auf die soziale Absicherung der Bevölkerung und die bestehenden Wohlfahrtsstaatsmodelle. Von diesem Strukturwandel sind Frauen und Männer unterschiedlich betroffen, was sich besonders auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Die europaweite geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes, welche zu Ungunsten der Frauen gewichtet ist, macht somit den Arbeitsmarkt zu einem der wichtigsten Ansatzpunkte für Gender Mainstreaming. Die Wichtigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern auch auf dem Arbeitsmarkt ist in der Europäischen Union auf Grund wirtschaftlicher Gründe seit den siebziger Jahren anerkannt, und wurde durch verschiedene Maßnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefördert. Ziel der Diplomarbeit ist es zu zeigen, dass die Europäische Union zwar durch die Implementierung des Gender Mainstreaming-Konzeptes ihre Beschäftigungspolitik in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit ändert, es sich dabei aber nicht ausschließlich um die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes handelt. Stattdessen lässt sich eine Adaption traditioneller Arbeitsmarktpolitik hin zur Integration frauenfördernder Beschäftigungspolitik erkennen. Parallel dazu gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, die teilweise eine stärkere Orientierung am Gender Mainstreaming-Konzept aufweisen. Die Europäische Union hat erkannt, das es aus ökonomischen Gründen notwendig wird, für Frauen neue Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dennoch orientiert sich die Europäische Union bei ihrer Gender Mainstreaming-Politik [¿]

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