Geplante Durchbrechungen des Leistungsfähigkeitsprinzips im Ertragsteuerrecht durch das StVergAbG
Autor: | Marc Behring |
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EAN: | 9783638182058 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 08.04.2003 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Durchbrechungen des Leistungsfähigkeitsprinzips Ertragssteuerrecht Gleichheitssatz Leistungsfähigkeitsprinzip StVergAbG Steuervergünstigungsabbaugesetz |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Unwort des Jahres 2002 wurde der Begriff Ich-AG, der dem so genannten 'Hartz-Konzept' entstammt, gewählt. In der Begründung durch den Sprecher der Jury, heißt es, dass 'Diese Wortbildung (...) bereits sachlich unter lächerlicher Unlogik (leidet), da ein Individuum keine Aktiengesellschaft sein kann. Selbst als ironisches Bild ist das Wort nicht hinzunehmen, da sich die aktuelle Arbeitslosigkeit mit solcher Art von Humor kaum noch verträgt. [...] Ich-AG ist damit einer der zunehmenden Belege, schwierige soziale und sozialpolitische Sachverhalte mit sprachlicher Kosmetik schönzureden.' Nun soll es im Folgenden zwar nicht um die Besteuerung der Kapitalgesellschaft oder speziell den steuerlichen Vorteilen einer AG respektive der 'Kleinen AG' gehen, aber um einen Sachverhalt, der mit einem Wort verbunden ist, dass sicherlich auch einen der vorderen Plätze in der Rangliste der 'Unwörter des Jahres' verdient hätte, zumal auch dies durch den selben (politischen) Urheber geprägt wurde. Auch hier ist eine gewisse sachliche Unlogik festzustellen, die dazu dient die tatsächlichen Ursachen, die hieraus resultieren mit sprachlicher Kosmetik schönzureden. Um das Rätsel zu lösen: es ist die Rede vom 'Steuervergünstigungsabbaugesetz', jene Formel mit der die Bundesregierung insgesamt weit über 42 Änderungen - exklusive der jeweiligen Durchführungsverordnungen - im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz vornehmen will. Unberücksichtigt bleiben an dieser Stelle die anderen, nicht zum Ertragssteuerrecht zählenden Gesetze.