Gerechtigkeitstheorien des 20. Jahrhunderts

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Gerechtigkeit ist genau so schillernd wie uneindeutig. Was Gerechtigkeit bedeutet, dass ist, ohne einen Kontextbezug, nicht sinnvoll zu beantworten. [...] Festzuhalten bleibt, dass verschiedene Gerechtigkeitsarten auf verschiedenen Grundprinzipien beruhen. Diese Grundprinzipien gilt es in Diskursen über Gerechtigkeit zu begründen, da die Gerechtigkeit als Gegenstand ethisch-moralischer Betrachtungen auch handlungsanweisenden, also normativen Charakter hat. Ziel muss es sein, entweder neue Gerechtigkeitsprinzipien zu entwickeln [...] oder bereits bestehende Gerechtigkeitsprinzipien an objektiven Kriterien zu messen [...] Das die Auffassungen innerhalb einer Gerechtigkeitsform darüber, was die Gerechtigkeitsprinzipien und deren Begründung beinhalten sollen, divergieren, soll diese Arbeit anhand eines Vergleiches aufzeigen. Gegenstand des Vergleichs werden zwei Theorien des 20. Jahrhunderts sein, die im politisch-philosophischen Gerechtigkeitsdiskurs gegenwärtig eine tragende Rolle spielen. Zum einen ist dies die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls, die er durch seine ¿Gerechtigkeit als Fairness¿ zu Papier gebracht hat und zum anderen Michael Walzers Auffassung in ¿Sphären der Gerechtigkeit¿. Im Mittelpunkt des Vergleiches sollen zunächst die unterschiedlichen Anliegen, der beiden Autoren stehen, die sie mit ihren Theorien verfolgen (2.). Dabei wird auch auf deren Vorgehensweise bei der Herleitung und den Begründungsansatz der Theorien sowie auf die Einbettung in einen speziellen Kontext einzugehen sein. Im zweiten Teil wende ich mich dann einem inhaltlichen Vergleich der beiden Gerechtigkeitstheorien zu, um die jeweils zu Grunde liegenden Gerechtigkeitsprinzipien und deren Rahmenbedingungen zu bestimmen. Da ich mit meiner Arbeit auf einen Vergleich der Theorien Rawls' und Walzers abziele beschränke ich mich bei der inhaltlichen Betrachtung auf die Gerechtigkeitsprinzipien (3.1), den Güterbegriff (3.2) und den Gleichheitsbegriff (3.3). Im Schlussteil (4.) sollen die Ergebnisse noch einmal resümierend zusammengefasst werden. Da ich mich in den Teilen (2.)-(3.3) ausführlich mit den Unterschieden beide Theorien auseinander gesetzt habe, es mir im Schlussteil wichtig, vordergründig auf die Gemeinsamkeiten einzugehen. Letztlich möchte ich als Folgerung aus meinem Resümee, eine der beiden Theorien favorisieren.

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