Geschichte der Rechtsregelung des tschechischen Versicherungswesens

Document from the year 2009 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: Die Entwicklung des Versicherungswesens auf dem Gebiet der böhmischen Länder ist seit Ende des 17. Jahrhunderts datiert. Im Jahre 1777 wurde die Versicherungsanstalt gegen Feuerschaden auf den Feldvorräten, Möbel, Werkzeugen und Vieh errichtet. Sie war jedoch nicht von langer Dauer und bald beendete sie ihre Tätigkeit. Mit der Entstehung erster Versicherungsanstalten begann sich auch die Rechtsregelung des Versicherungswesens zu entwickeln, was den Gegenstand der vorgelegten Monographie bildet. Die Tradition des tschechischen Versicherungswesens geht von der kaiserlichköniglichen privilegierten böhmischen gemeinsamen Versicherungsanstalt für den vom Brand verursachten Schadenersatz aus.Nach Entstehung der selbständigen Tschechoslowakischen Republik begann eine neue Etappe ¿ jetzt schon des tschechoslowakischen Versicherungswesens. Eine Reihe von Versicherungsanstalten leitete ihre Tätigkeit ein: ¿echoslavia ¿ Volksversicherungsanstalt (¿echoslavia ¿ lidová poji¿¿ovna) ¿ 1919, Versicherungsanstalt der Gärungsindustie (Poji¿¿ovna pr¿myslu kvasného) ¿ 1919 u.a. Auch trotz der Abschwächung des Versicherungswesens in der Zeit des Protektorats und der Zweiten Weltkrieges wurden dank der Vorkriegszeit insgesamt 733 Versicherungsanstalten, Versicherungsvereine und Auslandspräsentationen registriert. Alle diese Subjekte wurden vom Dekret des Präsidenten der Republik vom 24. Oktober 1945 verstaatlicht. Mit der Leitung des Versicherungswesens wurde der Versicherungsrat mit Sitz in Prag beauftragt. Seit 1. Januar 1947 gaben nur fünf Versicherungsanstalten ¿ Nationalbetriebe in der Tschechoslowakei. Nach Februar 1948 kam es zur Errichtung einer einzelnen Anstalt ¿ der Tschechoslowakischen Versicherungsanstalt (¿eskoslovenská poji¿¿ovna). Für ein paar Jahrzehnte wurde die natürliche Marktentwicklung des Versicherungswesens unterbrochen. Durch die Teilung des föderativen Staates zum 1. Januar 1993 wurden die Bedingungen für eine selbständige Entwicklung des tschechischen Versicherungsmarktes geschaffen. Das tschechische Versicherungswesen entwickelt sich in Übereinstimmung mit den Normen der Europäischen Union. Es ist gelungen, die Kompatibilität in der Versicherungsökonomik (Buchführung, technische Reserven, Zahlfähigkeit)zu erreichen. Die internationale Zusammenarbeit erweiterte sich allgemein sowohl auf der Ebene des Staates, als auch auf der Ebene der Tschechischen Versicherungsanstaltenassoziation.

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