Geschichte und Rahmenbedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Sonstiges, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz (Geographie und Wirtschaftskunde), Veranstaltung: ökologische Aspekte des Wirtschaftens (Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die UVP hat ihren Ursprung im 'National Environmental Policy Act of 1969'. Am 1.1. 1970 trat der NEPA in den USA in Kraft, damit wurde der Regierung die Verantwortung übertragen, potenzielle Umweltauswirkungen geplanter Vorhaben abzuschätzen. Die Zielsetzung einer UPV - das 'Environmental Impact Statement' (Umweltverträglichkeitsbericht) - besteht darin, umweltgefährdende Aktivitäten vor ihrer Realisierung im Hinblick auf deren Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft, Fauna, Flora, Klima und sonstige Elemente im Bereich des Umweltschutzes zu untersuchen, um auf diese Weise eine bessere Entscheidungsgrundlage gewinnen zu können. In Europa bemühte man sich seit den 70er Jahren um die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. 1975 entstand der Entwurf eines Umweltschutzgesetzes, in dessen Kernstück erstmals eine ,,öffentliche Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens' vorgesehen war. Aufgrund inhaltlicher und verfassungsrechtlicher Mängel wurde dieser Entwurf aber nicht weiter verfolgt. In den 80er Jahren intensivierte sich die Diskussion hinsichtlich der UVP. Relativ spät - erst 1985 kam es zur Verabschiedung einer EG-Richtlinie über die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei öffentlichen und privaten Projekten. In Österreich wurden zahlreiche informelle Projektbeurteilungen im Rahmen der Raumordnung unternommen. Besonders bei der Errichtung von Kraftwerken, Fremdenverkehrs- oder Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden sie als 'Untersuchung', 'Nutzwertanalyse', Raumordnungsgutachten' oder 'Umweltverträglichkeitsprüfung' durchgeführt. Außer ihrem informellen Charakter und ihrer Funktion als Grundlage für Neuplanungen bzw. Empfehlungen an die Planungsträger hatten diese Projektbeurteilungen aber keine Gemeinsamkeiten. Die 'Umweltverträglichkeitsprüfung' wurde als Gesamtheit aller umweltrelevanten Genehmigungsverfahren verstanden. Mit dem EWR-Beitritt 1994 entstand auch in Österreich Handlungsbedarf, da die EG-Richtlinie 85/337/EWG vom 27.6.1985 alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, öffentliche und private Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor ihrer Genehmigung einer Prüfung zu unterziehen. Durch Umweltvorsorge soll dem Entstehen weiterer schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden.

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