Geschlechterquote und Zielgrößenfestlegung in Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften wurden durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen neue Herausforderungen geschaffen. Zum einen wird von börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Gesellschaften die Erfüllung einer starren Geschlechterquote für den Aufsichtsrat verlangt, darüber hinaus besteht auch für kleinere Gesellschaften die Verpflichtung zur Festlegung eigener Zielgrößen für die Führungsebenen. Das Werk setzt sich dogmatisch mit den Details dieser Regelungen auseinander und untersucht, inwieweit sich bei der Auslegung und Anwendung auf Aktiengesellschaft, GmbH, Societas Europaea und Gesellschaften, die aus grenzüberschreitender Verschmelzung hervorgegangen sind, Schwierigkeiten ergeben. Dafür wird auch die bisherige Handhabung in der Praxis ausgewertet. Zur Lösung werden Verbesserungsvorschläge für die gesetzlichen Vorschriften angeboten sowie konkretisierende Regelungen für Satzung oder Geschäftsordnung entworfen.