Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau etc.) durch die Gemeinden. Der Erläuterung des ZSKG hat sich ein erfahrenes Team von Fachleuten angenommen. Der Kommentar stellt damit ein wichtiges Hilfsmittel für die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dar.

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