Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe

Am 7. Mai 2004 wurde im Bundestag das Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe verabschiedet. Mit dem Gesetz soll das Ziel, dass jeder Jugendliche einen Ausbildungsplatz erhält, erreicht werden. Die Abgabe ist von den Betrieben zu entrichten, deren Ausbildungsquote unter sieben Prozent liegt. Betriebe mit weniger als elf Beschäftigten sind nicht betroffen. Das Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe wurde von zahlreichen Vertretern der Wirtschaft und Politik heftig kritisiert. Diese vertreten die Auffassung, dass die Abgabe die Schwierigkeiten des Ausbildungsmarktes nicht lösen wird.

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