Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sollen entschlossener bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, dass am 1. August 2004 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz soll vor allem gewerbliche Schwarzarbeit bekämpft werden. Das Gesetz gibt den Fahndern eine Reihe neuer Befugnisse. Außerdem werden in dem Gesetz die Rechtsvorschriften gebündelt und Strafbarkeitslücken geschlossen. Zahlreiche Kritiker halten das Gesetz für unzureichend, weil es die tatsächlichen Ursachen der Schwarzarbeit wie hohe Steuern und Abgaben nicht angehe.

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