Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Teil II)

Am 1. April 2005 trat der zweite Teil des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Dieses Gesetz ermächtigt Finanzämter und andere Behörden elektronisch innerhalb kürzester Zeit sämtliche Konten und Depots eines Bürgers in Deutschland abzufragen. Der im März 2005 vom Finanzministerium versendete Anwendungserlass zu diesem Gesetz stellt klar, dass das Gesetz sehr zurückhaltend gehandhabt werden soll. Das Gesetz wurde von verschiedenen Seiten stark kritisiert. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden anhängig. Mit einer Entscheidung wird nicht vor 2006 gerechnet.

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