Gesetzessammlung für die Kriminalpolizei

Inhaltlich umfassend, trotzdem handlich und sofort griffbereit: Die Gesetzessammlung für die Kriminalpolizei bietet eine kompakte Zusammenstellung aller wesentlichen Gesetze für die Aufgabenerledigung der Kriminalpolizei des Bundes und der Länder in nur einem einzigen Buch. Der Kauf mehrerer Gesetzessammlungen, das ständige Einsortieren von Ergänzungslieferungen oder die zeitraubende Recherche nach einzelnen Gesetzen im Internet gehören damit der Vergangenheit an. Die Gesetzessammlung ist praktischer Begleiter für das kriminalpolizeiliche Studium im gehoben sowie im höheren Dienst. Gleichzeitig ist das Werk gewinnbringend im kriminalpolizeilichen Alltag nutzbar, zentrale Normen sind jederzeit zur Hand und können schnell sowie übersichtlich nachgeschlagen werden. Neben den unverzichtbaren Grundlagennormen, wie dem StGB, der StPO, dem BKAG und einem ausgewählten Landespolizeigesetz, enthält das Werk auch die wesentlichen Spezialvorschriften zu aktuell im Fokus stehenden Deliktsbereichen. Dazu zählen z. B. internationaler Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cybercrime. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, ohne welche eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr leistbar ist. Abgerundet wird die Zusammenstellung durch eine Vielzahl weiterer Normen, die für allgemeine verwaltungs- und beamtenrechtliche Fragestellungen, sowie die klassischen Zentralstellenaufgaben des BKA von hoher Relevanz sind. Die Gesetzessammlung für die Kriminalpolizei wird von führenden kriminalpolizeilichen Praktikern sowie Dozentinnen und Dozenten aus der polizeilichen Fortbildung empfohlen und bietet die einzige Zusammenstellung ihrer Art. Die dritte Auflage berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand und umfasst zudem erstmals ein zusätzlich digitales Angebot, welches beim Erwerb kostenfrei zur Verfügung steht. Stan Bergner, Dominik Burger und Gorden Schröder sind langjährig als Kriminalbeamte beim Bundeskriminalamt beschäftigt und verfügen darüber hinaus über Berufserfahrung bei verschiedenen Landespolizeibehörden.