Gesetzgebungsgeschichte des aktienrechtlichen Konzernrechts in Deutschland bis 1965
Autor: | Tino Baast |
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EAN: | 9783668766303 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 06.08.2018 |
Untertitel: | Etappen und Diskussionen |
Kategorie: | |
Schlagworte: | deutschland diskussionen etappen gesetzgebungsgeschichte konzernrechts |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Konzernrecht ist nach wie vor ein umstrittenes Terrain. Auch heutzutage stellt sich unentwegt die Grundsatzfrage, ob das Konzernrecht als Schutzrecht der Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger oder als Organisationsrecht der Zulässigkeit von Unternehmensverbindungen zu verstehen ist. Hierbei bleibt es umstritten, ob das aktienrechtliche Konzernrecht eine die Konzernbildung steuernde Funktion übernehmen soll. Unter diesen Umständen verfolgt diese Arbeit das Erkenntnisinteresse herauszufinden, aus welchen legislativen Etappen heraus das Aktiengesetz (AktG) 1965 in Deutschland entstanden ist. Diese Arbeit stellt sich deshalb die Frage: 'Welche Gesetzgebungsetappen und -diskussionen gab es in der Entstehungsgeschichte des deutschen Konzernrechts bis zur Verkündung des Aktiengesetzes von 1965?' Dabei wird ausschließlich das aktienrechtliche Konzernrecht beleuchtet. Grund hierfür ist, dass der aktienrechtliche Unterordnungskonzern die bedeutendste Konzernerscheinungsform in der Bundesrepublik darstellt. Das AktG selbst wird auch verbreitet als Konzernrecht bezeichnet. Dies verwundet wenig angesichts des Umstands, dass sich bisher allein im AktG in den §§ 15 bis 22 sowie in den §§ 291 bis 328 zusammenhängende konzernrechtliche Regelungen finden. Das GmbHG enthält bis heute keine Vorschriften über verbundene Unternehmen. Der Regierungsentwurf zu einer großen GmbH-Novelle 1971-1973 scheiterte. Um etwaige deshalb bestehende Lücken des GmbH-Konzernrechts zu schließen, soll es grundsätzlich möglich sein eine analoge Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften sowie eine richterliche Rechtsfortbildung zum Tragen kommen zu lassen. Auch dies unterstreicht die Bedeutung des aktienrechtlichen Konzernrechts.