Gesetzgebungsrelevante Tatsachen und ihre Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht

Moderne Gesetzgebung spielt sich nicht in geschlossenen normativen Räumen ab, sondern soll evidenzbasiert sein und die ihr zugedachten Wirkungen erzielen. Die Qualität gesetzgeberischer Tatsachenfeststellungen wird deshalb zunehmend zum Gegenstand justizieller Normenkontrolle. Die Erlanger Dissertationsschrift untersucht die hierzu vom Europäischen Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe. Das Einfallstor für richterliche Tatsachen- und Wirkungsanalysen auch gegenüber der Gesetzgebung bilden in beiden Rechtskreisen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot. Gesetzgeberische Einschätzungsprärogativen und Prognosespielräume stehen vor diesem Hintergrund gleichfalls im Fokus der Untersuchung.