Gesetzliche Verwertungsrechte.

Das deutsche Privatrecht kennt - verstreut über BGB, HGB und Sondergesetze - 22 verschiedene Entstehungstatbestände, die für mehr oder weniger spezielle Situationen dem jeweiligen Gläubiger an einem Vermögensgegenstand seines Schuldners ein Recht zur Verwertung (d. h. die Befugnis zur Veräußerung zu eigenen Gunsten) einräumen. Zunächst untersucht der Autor nacheinander insbesondere die Entstehungsvoraussetzungen und die Rechtfertigung für jedes Einzelrecht, so daß insoweit ein detailliertes Nachschlagewerk für alle gesetzlichen Pfandrechte (für die bekannten wie Werkunternehmer-, Vermieter- und Frachtführerpfandrecht, ebenso wie für solche aus Randgebieten, wie der Landwirtschaft, dem Seerecht oder dem Opferschutz) und den Rechten aus §§ 1000, 1003 BGB und §§ 369, 371 HGB vorliegt. Als Ergebnis dieser Bestandsaufnahme zeigt der Verfasser systematisch die gemeinsamen Grundlagen und Strukturen der Rechte auf. Für die Frage, was derart weitgehende Rechte überhaupt rechtfertigt, wird als ein Hauptergebnis der Untersuchung ein Modell aufgezeigt (ein sog. 'bewegliches System'), das eine gemeinsame Basis für die bestehenden gesetzlichen Verwertungsrechte verdeutlicht und im Falle der Konstituierung neuer Rechte eine Leitlinie bieten kann. Auf der Ebene der Rechtsanwendung lassen sich - als zweites Hauptergebnis - für eine Reihe von Einzelfragen übergreifende Lösungswege aufzeigen (Fragen der notwendigen Vertragsperfektion, Besicherung künftiger Ansprüche, Belastung von Objekten Dritter, Analogiefähigkeit der Rechte u. a.). Jürgen Bechtloff schließt mit Überlegungen, ob und wie die deutlich gewordenen Schwächen des heutigen Regelungszustands durch eine Reform beseitigt werden können.

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