Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit.

Ausgangspunkt für die Arbeit waren die Urteile des EGMR zu den generellen Gesichtsverhüllungsverboten in Belgien und Frankreich. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die in Deutschland bestehenden partiellen Verbote und ein generelles Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar wären. Nach der Bejahung der Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit für das Tragen von Burka und Nikab wird ausgehend von der Einschränkbarkeit der Religionsfreiheit durch verfassungsimmanente Schranken die Verfassungsmäßigkeit der partiellen Verbote beleuchtet. Anschließend wird untersucht, ob auch für Deutschland ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot gestützt auf ein dem französischen »vivre ensemble« ähnlichen Prinzip verfassungsrechtlich möglich wäre. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot auf den Schutz eines äußeren gesellschaftlichen Umfelds der offenen Kommunikation, das sich als Verfassungsvoraussetzung aus dem Demokratieprinzip herleiten lässt, gestützt werden kann.

Eva Reuters studied law at the University of Bonn. She passed the first state law examination in 2017 and began her doctoral studies at the University of Bonn in the winter semester of 2017/18. During her doctoral studies, the author first worked as a research assistant in a law firm in the area of public commercial law and then as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Christian Hillgruber at the University of Bonn. Since May 2020, she is a legal trainee in the district of the Higher Regional Court of Cologne.