Gestaltbarkeit der unqualifizierten Auftragsnachfolge durch Tarifverträge zur Personalüberleitung.

Der Autor geht der Frage nach, ob bzw. inwieweit Personal auf Rechtsgrundlage eines Tarifvertrags im Falle einer unqualifizierten Auftragsnachfolge - d. h. außerhalb des Anwendungsbereichs des § 613a BGB - vom Auftragsvorgänger auf dessen Nachfolger übergeleitet werden kann. Anhand sektorspezifischer Ausnahmevorschriften und bereits existierender Tarifverträge wird das Regelungsinteresse der Stakeholder beleuchtet und auf ein Bedürfnis nach einer tarifvertraglichen Regelung untersucht. So können Personalüberleitungstarifverträge etwa zweckmäßig sein, um Personalüberhang - und damit ggf. betriebsbedingte Kündigungen - auf Seiten des Auftragsvorgängers zu verhindern. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass entsprechende Überleitungsverpflichtungen im normativen Teil des Tarifvertrags grundsätzlich regelbar und auch erkämpfbar sind. Dabei sind jedoch die den Tarifvertragsparteien durch Art. 12 Abs. 1 GG und das einfache Gesetzesrecht, insb. § 1 KSchG, gezogenen Außenschranken zu beachten.

Christopher Siemon studied law at the Georg-August University of Göttingen from 2013 to 2018, specializing in labor and social law. He then worked as a graduate assistant at the Chair of Civil Law, Labor and Social Law of Prof. Dr. Olaf Deinert in Göttingen until 2021, where he received his doctorate in 2022. He completed his legal clerkship from 2021 to 2023 at the Higher Regional Court in Braunschweig, including at an international commercial law firm in Frankfurt am Main and at the Lower Saxony Regional Labor Court in Hanover.