Gestaltungsmöglichkeiten bei Abbildung eines Unternehmenserwerbes nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,65, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Wir werden zwei erfolgreiche Unternehmen im Pharma-Bereich zu einer noch schlagkräftigeren Einheit verbinden und ein internationales Spitzen-Unternehmen schaffen.' 1 Die Bedeutung von Unternehmenszusammenschlüssen in Zeiten der Globalisierung scheint immens zu sein. 2 Dieses drückt sich insbesondere in den Kaufpreisen aus, die Unternehmen bereit sind für einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen zu zahlen. Dieser liegt häufig über ein vielfaches des bilanziellen Eigenkapitals des erworbenen Unternehmens. 3 Der Kaufpreis spiegelt dabei zum großen Teil die Erfolgserwartungen an diesen Zusammenschluss wider. Diese Erwartungen drücken sich gerade im forschungsintensiven Sektor, aber auch im Dienstleistungssektor in Form immaterieller Werte aus, die betragsmäßig einen Großteil des Kaufpreises ausmachen können. Durch den unscharfen und schwer greifbaren Charakter gehen immaterielle Werte häufig in den Bilanzposten goodwill ein, der als Pool für zukünftige Erwartungen große Ausmaße annehmen kann, was sich dadurch zeigt, dass bei einigen Unternehmen der goodwill knapp die Hälfte der Bilanzsumme ausmacht. 4 Bei dem Zusammenschluss von Sanofi-Aventis mit den Tochterunternehmen der Aventis-Gruppe entstand bei einem Kaufpreis von rund 52 Mrd. Euro ein goodwill in Höhe von rund 29 Mrd. Euro. 5 Dem Management des erwerbenden Unternehmens obliegt es, den Unternehmenserwerb in seiner Rechnungslegung nach den Regelungen seines Rechnungslegungssystems abzubilden. Dabei wird es bewusst Gestaltungen vornehmen, um z.B. Investoren von den zukünftigen Ertragschancen, die aus dem Erwerb resultieren, zu überzeugen. 6 Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nach den internationalen Rechnungsle-gungsstandards IAS/IFRS bilanzieren, müssen Unternehmenserwerbe seit Inkrafttreten des Standards IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' 31.03.2004 sowie den damit einhergehenden Änderungen der Standards IAS 36 'Wertminderung von Vermögenswerten' und IAS 38 'Immaterielle Vermögenswerte' nach diesen Regelungen abbilden. Kernbestandteile sind die Anwendung der Erwerbsmethode als einzig zulässige Bilanzierungsmethode, die Identifizierung immaterieller Vermögenswerte sowie die nur noch außerplanmäßig vorzunehmende Abschreibung des goodwill. [...]