Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder bei der Arbeitnehmerbeschäftigung im Konzern

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1.7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Diplomarbeit zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, die sich im Bereich des Konzern-Arbeitsrechts auftun können. In Zeiten der Globalisierung ist die Bundesrepublik Deutschland wie kein anderer Staat vom Weltmarkt abhängig. Dies führt zu internationalen Verflechtungen der Wirtschaft, welche immer mehr Mobilität und Flexibilität von ihren Mitarbeitern verlangen. Im Gegensatz dazu steht das anwendbare Recht der Arbeitsbeziehungen, welches sich ganz überwiegend national orientiert, aber durchaus immer ¿europäischere¿ Ansätze annimmt und durch sie bestimmt wird. Im Rahmen der Unternehmenskonzentration ist die wirtschaftliche Bedeutung des Konzerns zunehmend gewachsen, wobei insbesondere das konzerninterne Personal- und Sozialwesen durch eine Zentralisierung gekennzeichnet ist. Häufig werden etwa Nachwuchskräfte zunächst in der Konzernobergesellschaft beschäftigt und geschult, wobei sie die Grundsätze der Konzernpolitik kennen lernen, um später in der Leitung von Tochtergesellschaften eingesetzt zu werden. Das nationale Arbeitsrecht geht unbestrittenermaßen von der rechtlichen Selbständigkeit jedes einzelnen Konzernunternehmens aus und lässt die Konzernverbundenheit eines Arbeitgebers weitgehend unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass Nachteile und Gefahren, die die Aufspaltung in selbständigen Gesellschaften für den Arbeitnehmer mit sich bringen, schlicht vernachlässigt werden. So bleibt dem Arbeitnehmer z. B. ein durch das Gesetz bestimmter konzernweiter Weiterbeschäftigungsanspruch verwehrt. Während das Arbeitsrecht auf den autonomen Arbeitgeber abzielt, dessen unternehmerische Entscheidungen durch Betriebs- und Belegschaftsinteressen bestimmt werden, findet der Arbeitnehmer im Konzernunternehmen das genaue Gegenteil vor: hier verfolgt der Arbeitgeber die Interessen der Konzernpolitik, die durch das beherrschende Unternehmen vorgegeben werden. Bislang besteht kein differenziertes und ausformuliertes Konzernarbeitsrecht. Nur zu einzelnen Problembereichen hat das BAG auf einer konzernbezogenen Betrachtungsweise Lösungsansätze entwickeln können. Ziel der vorliegenden Arbeit ist, eventuelle nationale Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen und auf potenzielle Problemfelder hinzuweisen.[...]