Gestaltungsraum des Arbeitgebers bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG im Hinblick auf Minderleister und ältere Arbeitnehmer

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich Arbeitgeber oft gezwungen, Einbußen mit betriebsbedingten Entlassungen zu begegnen. Es liegt dabei natürlich im Interesse jedes Arbeitgebers, sich nicht von der Vielzahl der Spitzenkräfte in seiner Belegschaft trennen zu müssen. Dies kann jedoch im Konflikt mit dem Kündigungsschutzgesetz stehen, das unter anderem vorsieht, dass diejenigen Arbeitnehmer zuerst zu kündigen sind, die aufgrund ihrer Lebenssituation am wenigsten auf die Stelle angewiesen sind. Christina Baumgartl zeigt die Gestaltungsspielräume des Arbeitgebers, im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG auf die Sozialauswahl Einfluss zu nehmen und deren bestehende Grenzen, sowie die sich innerhalb dieser Grenzen durch geschickte Kombination bietenden Möglichkeiten auf und diskutiert sie. Insbesondere analysiert sie, inwieweit Arbeitgeber sich gezielt von Minderleistern trennen können, indem sie im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG steuernd auf den Auswahlprozess der zu Kündigenden einwirken, und ob die Bildung von Altersgruppen zur Sicherung einer gemischten Altersstruktur im Betrieb im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG unter Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zulässig ist.

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