Gewinnrealisierung für Mehrkomponentenverträge nach IFRS

Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt ¿ insbesondere für Softwareverträge ¿ als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.

Verwandte Artikel

Download
PDF