Gibt es ein Grundrecht auf Sicherheit?

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Soziologie der Menschenrechte (Interdisziplinäres Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung des Grundrechts auf Sicherheit, einem Recht, das zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit kodifiziert wurde. Zwar gab es bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats Überlegungen bezüglich einer solchen Kodifikation eines Grundrechts auf ¿Freiheit und Sicherheit¿, allerdings verstand man dieses mehr als Ausfluss der individuellen Freiheit, also ganz im Sinne einer abwehrrechtlichen Funktion. Sicherheit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Schutz vor staatlicher Gewalt zu verstehen, wie es der klassischen ¿status negativus Funktion¿ entsprechen würde, sondern vielmehr als eine Sicherheit, die durch den Staat gewährleistet wird. Die Rechte des Grundrechtsträgers werden also nicht nur vor Eingriffen des Staates geschützt, sondern auch vor Beeinträchtigungen durch Dritte. Der Staat ist somit nicht mehr nur zu einem negativen Unterlassen, sondern auch zu einem positiven Tun verpflichtet um effektiven Grundrechtsschutz gewährleisten zu können. Problematisch an dieser ¿neuen¿ Funktion ist, dass sie sich explizit nirgendwo dem Wortlaut der Verfassung entnehmen lässt ganz im Gegensatz zu der abwehrrechtlichen Funktion. Dennoch lassen sich der Verfassung zumindest Hinweise darauf entnehmen, dass eine solche Funktion auch vom Verfassungsge-ber mit eingeplant worden ist. Diese Untersuchung ist Aufgabe dieser Arbeit. Hierbei werde ich in einem ersten Schritt zunächst auf den ideengeschichtlichen Hintergrund eingehen. Es wird sich herausstellen, dass schon die aufklärerischen Denker des 17. und 18. Jahrhunderts, von deren Werken die europäischen Verfas-sungen und die Nordamerikas maßgeblich beeinflusst wurden, bereits das Prob-lem einer Vereinbarkeit von Freiheit und Sicherheit erkannten.